Abgabebedingungen
Alle meine Tiere werden liebevoll und nach bestem Wissen und Gewissen gezüchtet, aufgezogen und gepflegt. Deshalb ist es mir natürlich sehr wichtig, dass meine Tiere in guten Händen landen. Die Abgabe eines Tieres erfolgt nur unter Beachtung einiger Bedingungen:
- Ich gebe meine Tiere nicht in Einzelhaltung ab. Meerschweinchen sind Rudeltiere und benötigen Artgenossen (keine Kaninchen, Degus, Chinchillas o.ä.), um ein glückliches Leben zu führen.
- Selbstverständlich werden sie nicht als Futtertiere abgegeben.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einige Fragen zur geplanten Haltung stellen. Dies dient einzig der Sicherstellung einer zukünftig guten Versorgung unserer Tiere.
- Ein Jungtier wird frühestens im Alter von 4 Wochen und einem Gewicht von mindestens 250-350g abgegeben.
- Unsere Böckchen werden ausschließlich kastriert abgegeben. Unkastrierte, potente Böcke vermitteln wir nur an seriöse Züchter mit Vereinszugehörigkeit.
- Zum Zeitpunkt der Abgabe sind alle meine Tiere augenscheinlich gesund. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass der Umzug für das Tier zunächst mit Stress verbunden ist und dadurch ein Pilz- oder Milbenbefall auftreten kann. Dieser ist jedoch in der Regel gut zu behandeln.
- Wie bei uns Menschen verläuft auch die Entwicklung eines Meerschweinchens nicht immer nach Plan. Wir können somit keine Garantie für die spätere Entwicklung eines Tieres übernehmen.
- Die Reservierung eines Tieres ist möglich, allerdings ist hierfür eine Anzahlung in Höhe des halben Kaufpreises erforderlich. Wird das Tier dann nicht binnen einer vereinbarten Frist abgeholt, gebe ich das Tier wieder zur Vermittlung frei. Der angezahlte Betrag wird dann nicht zurückgezahlt.
- Am liebsten ist uns natürlich die persönliche Abholung des Tieres. Auf diese Weise können sich Züchter und neuer Halter kennenlernen, es können noch einige Tipps mit auf den Weg gegeben werden. Natürlich ist es im Rahmen großer Distanzen aber nicht immer möglich, persönlich zu erscheinen. In diesen Fällen dürfen unsere Tiere auch mit einer Mitfahrgelegenheit reisen.
- Sollte es sich im Laufe der Zeit ergeben, dass ein Tier nicht mehr artgerecht gehalten werden kann, nehmen wir unsere Tiere natürlich jederzeit wieder bei uns auf. Eine Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises erfolgt hierbei aber nicht.
- Zu guter Letzt: Nach EU-Recht muss man auch als Privatzüchter eine Garantie oder ein einjähriges Umtauschrecht auf verkaufte Tiere einräumen, es sei denn, man schließt dieses aus. Das tue ich hiermit!